Am Vorabend von Schavu'ot überreichte Richter a.D. Dr. Jur. Ewald Metzler, ein Alumnus der Ruperto-Carola, am 22. Mai 2007 dem Rektor der Universität Heidelberg seine Rekonstruktion der mosaischen Gesetzestafeln.
 
Mosaical Metrology · 3D Decalogue · 2D Alphabet · Kabbalah · Pyramids · Israelite Dynasty · Philosophy · Musical Theory · Metzler Formula · Mosaical Religions



DR. JUR. EWALD METZLER, RICHTER A.D.
Master of Comparative Law
Begründer der Mosaischen Rechts- und
Altertumswissenschaft
(Mosaistik)


22. Januar 2007
An den Herrn Rektor der
Ruprecht-Karls-Universität

in Heidelberg


Betr.:   Von Hachenburg zur Frühen Rechtsgeschichte Israels.
Bezug: Zum 50-jährigen Jubiläum meiner Immatrikulation 1957
            bei der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.


Ew. Magnifizenz:
Hochverehrter, lieber Herr Professor Hommelhoff,

Bei der Internet-Suche nach Material über meine Hachenburger jüdischen Verwandten kam ich auf "Max Hachenburg" und Ihre Rede anläßlich der Verleihung des Leo-Baeck-Preises im Jahre 2005. Ich war zutiefst gerührt von Ihren Worten und Taten, weil ich noch keinen deutschen Juristen kennengelernt habe, der so denkt und handelt wie Sie. Vor allem hat mich Ihr Traum eines "Hachenburg-Zentrums für Unternehmensrecht" beeindruckt sowie die Tatsache, daß Sie der Hochschule für Jüdische Studien ein Kohleporträt aus Ihrem Familienbesitz übergeben haben, das Ludwig Meidner 1931 von Leo Baeck angefertigt hat.

Vielleicht interessiert es Sie, wie es zu dem Familiennamen "Hachenburg" gekommen ist. Hierzu heißt es bei Paul Arnsberg, "Die Jüdischen Gemeinden in Hessen" (1971) unter "Hachenburg", das zum Regierungsbezirk Montabaur gehört, der bis 1945 ein Teil von Hessen-Nassau war (Band 1, Seite 308):
"Die älteste Judenfamilie in Hachenburg war die Familie Gerolstein, genannt Aron; sie wurde in der Bürgerliste nicht geführt, da sie zum Hofe gehörte. Der Stammvater der Familie befand sich im Gefolge des Grafen Valentin Ernst von Blankenstein-Manderscheid, der 1654 die Erbtochter Ernestine von Sayn heiratete und die Grafschaft Sayn-Hachenburg übernahm.

Eine schöne Tochter der Familie Gerolstein war -- so berichtet die Überlieferung -- die Maitresse des letzten regierenden Grafen Johann August [von Hachenburg] (1717-1795), der Junggeselle war und in Wien ein Haus hatte. Der Sohn aus dieser Verbindung erhielt den Namen Hachenburg und begründete somit die Familie dieses bürgerlichen Namens."
Nach jüdischem Recht (Halachah) war Hachenburg als Sohn einer jüdischen Mutter trotz seines nichtjüdischen Vaters von Geburt an Jude.

Erst jetzt erfuhr ich durch die Gedächtnisvorlesung zu Ehren von Max Hachenburg an der Universität Heidelberg, daß Max Hachenburg, der mir seit meiner Studienzeit in Heidelberg und Marburg bekannt ist, am 23. November 1951 in Berkeley im Alter von 91 Jahren starb, was mir naheging und mich sonderbar berührte, weil ich am gleichen Tage, dem 23. November 1936 in Herborn geboren bin, und an demselben Ort kurze Zeit nach dessen Tod die Berkeley High School als Austauschschüler besuchte, die ich 1955 mit dem Diploma of Graduation abschloß.

Nachdem ich auch in meiner Heimat am Wilhelm von Oranien Gymnasium in Dillenburg das Abitur abgelegt hatte, begann ich sofort im Sommersemester 1957 mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. Bei Hubert Niederländer hörte ich Bügerliches und Römisches Recht und bei Carl Joachim Friedrich lernte ich über den Föderalismus und seine Ursprünge im Denken von Johannes Althusius, der in meiner Heimatstadt Herborn in Nassau Rechtsprofessor gewesen war und dort seine "Politica methodice digesta" veröffentlicht hatte.

Nach dem vierten Semester wechselte ich an die Philipps-Universität in Marburg und veröffentlichte alsbald meinen ersten Aufsatz im Archiv für die civilistische Praxis, "Zur Substitution, insbesondere zur ihrer Abgrenzung von der Erfüllungsgehilfenschaft", Bd. 159 (1960) Seiten 143-161. In Marburg bzw. Frankfurt legte ich 1962 die erste und 1969 die zweite Juristische Staatsprüfung mit Prädikatsexamen ab und promovierte 1966 in Marburg zum Doktor der Rechtswissenschaften, nachdem ich 1965 aufgrund eines Fulbright-Stipendiums an der S.M.U. Law School in Dallas, Texas, den Grad eines Master of Comparative Law erworben hatte.

Von 1969 bis 1972 war ich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Frankfurt als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter dem Dekanat von Marshall Freiherr von Bieberstein tätig und veröffentlichte meinen Aufsatz "Die Emanzipation vom Kulturinfantilismus bei Comenius, Comte und Freud" im Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Vol. 58 (1972) pp. 97-122, sowie einige kleinere Aufsätze und Urteilsbesprechungen. Obwohl ich durch Fakultätsbeschluß vom 12. Juli 1972 zum Habilitationsverfahren zugelassen war, unterbrach ich nach dem Tod meines Vaters meine wissenschaftliche Laufbahn, um mich in Herborn persönlich um meine kranke Mutter zu kümmern.

Von März 1973 bis Juni 1978 war ich als Richter zunächst in Limburg an der Lahn, später als Richter auf Lebenszeit am Amtsgericht Herborn tätig. Während dieser Zeit lernte ich bei dem orthodoxen Rabbiner Federbusch, der an der Westend Synagoge in Frankfurt Vorbeter war, und trat vor einem Bet-Din des Landesrabbiners von Hessen Professor Dr. Ernst Roth unter dem Beisitz der Landesrabbiner Bloch aus Stuttgart und Levinson aus Heidelberg in Frankfurt/Main am 31. Januar 1977 zum Judentum über und erhielt den hebräischen Namen YEHUDA ben Avraham avinu.

Nachdem meine Mutter verstorben war, schied ich auf eigenen Antrag am 20. Juni 1978 aus dem dem Richterverhältnis auf Lebenszeit im Justizdienst des Landes Hessen aus, und wandte mich wieder meinen rechtswissenschaftlichen Studien zu. Seitdem ich in einer Übung über Gaius bei Walter Hellebrand im Erdgeschoß des alten Juristischen Seminars am Universitätsplatz in Heidelberg erstmals die Rekonstruktion des Edictum Perpetuum des großen jüdischen Rechtswissenschaftlers Otto Lenel in Händen gehalten hatte, -- ein Ereignis, an das ich mich erinnere, als ob es gestern gewesen wäre, -- erschien mir die Rekonstruktion einer anderen Rechtsquelle, der mosaischen Gesetzestafeln, aus den gut überlieferten Texten der sog. "Zehn Gebote" als eine große Herausforderung der Rechts- und Kulturwissenschaften, eine Jahrtausendleistung, wenn sie gelänge.

Der Semitist Hubert Grimme von der Universität Münster, Spezialist für protosinaitische Inschriften, hatte am Vorabend der Nazi-Herrschaft in verschiedenen Monographien, wie auch in der Encyclopaedia Judaica (Berlin 1928) v. Alphabet (Band. 2, Spalte 405), die richtige Vermutung geäußert, "die zehn Gebote hätten zu den allerersten Denkmälern der Buchstabenschrift gehört." Da das Alphabet nach allgemeiner Meinung eine der größten kulturellen Errungenshaften der Menschheit ist, bedeutet sein israelitischer Ursprung bzw. seine Erfindung durch Moses im Zeitpunkt des Auszugs aus Ägypten 1441 v. d. Z. ein rotes Tuch für jeden Antisemiten im akademischen Bereich wie außerhalb.

Noch im Jahre 1942 veröffentlichte Hubert Grimme einen Aufsatz unter der Überschrift "Aussehen und Aufschrift der mosaischen Gesetzestafeln" in einer niederländischen Zeitschrift (Nieuwe Theologische Studiën, Band 25, Seiten 81-90). Obwohl sein Versuch erfolglos war, weil Grimme namentlich die Bedeutung der alphabetischen Reihenfolge sowie die Geometrie der Gesetzestafeln und der Bundeslade vernachlässigte, zeigt seine Fragestellung dennoch, daß die Rekonstruktion der mosaischen Gesetzestafeln nur noch eine Frage der Zeit war und gewissermaßen schon in der Luft lag.

Im Frühjahr und Sommer 1983 gelang mir die lückenlose und auf den Millimeter genaue Rekonstruktion der beiden mosaischen Gesetzestafeln aufgrund meiner Entdeckung der zweidimensionalen Struktur der alphabetischen Reihenfolge und der dreidimensionalen Struktur der Zehn Gebote. Die Tafeln von Moses hatten 10 boustrophedon Zeilen zu je 32 Buchstaben, eine Zahl, die übrigens noch heute im Stadtplan von Karlsruhe begegnet. Einen vorläufigen Bericht meiner Forschungsergebnisse veröffentlichte ich im Herbst 1983 unter dem Pseudonym Eliyahu Moziani mit dem Titel "Torah des Alphabets", dem im Frühjahr 1984 die zweite deutsche Auflage folgte, -- im Herbst 1984 die erste englische Auflage mit dem Titel "Torah of the Alphabet" und dann im Frühjahr 1985 die zweite englische Auflage, die ich auf der Internationalen Buchmesse in Jerusalem im Mai 1985 ausstellte. Vgl. die Rezension von L. Sabourin S.J. in Orientalia Christiana Periodica Vol. 51 (1985) pp. 188-89, vom Päpstlichen Institut für Orientalistik in Rom.

Jede Rekonstruktion der mosaischen Gesetzestafeln muß sich daran messen lassen, ob und wie sie in die Bundeslade passen, eine Kiste aus Akazienholz, die Moses für den Transport der Tafeln vom Sinai nach Jerusalem von Bezalel anfertigen ließ, dessen Namen heute die Kunstakademie von Jerusalem trägt und deren Maße in Worten in der Bibel zweimal (Exodus 25, 10 und 37, 1) als empirische Tatsache klar überliefert sind. Meine rechtswissenschaftliche Analyse der überlieferten Dekalog-Texte unter besonderer Berücksichtigung etwaiger nachmosaischer Interpolationen sowie der Möglichkeit eines Bedeutungs- und Lautwandels im Frühen Biblischen Hebräisch der Richterzeit ergab, daß die Inschrift der sogenannten "Zehn Gebote" auf den beiden Steintafeln von Moses aus 10 boustrophedon Zeilen zu je 32 Buchstaben bestand. Durch die dreidimensionale Verteilung der Buchstaben auf Vorder-, Rückseite und Oberkante erschloß sich die Form der Tafeln, die wie angegossen in die bekannten Maße der Bundeslade passen.

Damit war nicht nur der Nachweis für die Richtigkeit meiner Rekonstruktion erbracht, sondern damit lagen zugleich auch die absoluten Maße der Tafeln vor, von denen jede eine Elle breit, 1,5 Ellen hoch und 0,1 Ellen dick war. Da die antike israelische Elle aus der Archäologie mit 44,63 cm empirisch bekannt ist, ließ sich das Volumen und Gewicht der Tafeln genauestens berechnen. Als Folgeentdeckung stellte sich heraus, daß die mosaischen Gesetzestafeln offenbar nicht nur im Rechtssinne als Verhaltensnormen "maß"-gebend waren, sondern zugleich auch im eigentlichen Sinne Maßstäbe für die antiken Maße und Gewichte setzten. Darüber veröffentlichte ich 1985 meinen Aufsatz "Discovering the System of Mosaical Metrology", den ich dem Andenken meines frühverstorbenen Marburger Lehrers Fritz Schwarz widmete, weiland Inhaber des traditionsreichen Savigny-Lehrstuhls für Römisches und Bürgerliches Recht, der mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter zur Habilitation nach Frankfurt empfohlen hatte.

Der Physiker Professor Dr. Asher Kaufman von dem Racah Institut für Physik an der Hebräischen Universität in Jerusalem, der 1984 einen Aufsatz über die antike israelische Elle veröffentlicht hatte, erzählte 1987 in der Royal Society zu London dem Lordkanzler, Lord Hailsham of St. Marylebone, über meine Entdeckungen. Lord Hailsham schrieb 1989 als Jurist ein Vorwort zu meinem Buch "Discovering Mosaistics", in dem ich meine Entdeckungen zur mosaischen Rechts- und Altertumswissenschaft im einzelnen darlege. Der Bonner Indogermanist Prof. Dr. Johann Knobloch schrieb ebenfalls ein Vorwort über die sprachwissenschaftlichen Aspekte meiner Arbeit. Siehe Buchbesprechung von Prof. Dr. Rivka Ulmer, Discovering Mosaistics, Israel's Egyptian roots -- a Book Review, in Bulletin of the Israeli Academic Center in Cairo · no. 18 · January 1994, pp. 24-26.

Als siebzigjähriger Jude, dem eine akademische Laufbahn in Deutschland versagt blieb, träume ich davon, die nächsten fünfzig Jahre bis zu meinem 120. Geburtstag in einem Land zu verbringen, wo man meine Arbeit mehr zu würdigen weiß, vielleicht in Kanada, Australien, Süd Afrika oder Kalifornien. Deutschland hatte ich als hoffnunslosen Fall abgeschrieben, bis ich vor kurzem, hochverehrter, lieber Herr Professor Hommelhoff, Ihre eingangs angeführte Rede zur Verleihung des Leo-Baeck-Preises im Jahre 2005 las, die mich ermutigte, Ihnen zu schreiben.
 
Mein Traum wäre die Errichtung eines Instituts für die Frühe Rechtsgeschichte Israels (1441-961 v.d.Z.), bzw. für Mosaische Rechts- und Altertumswissenschaft, im Rahmen der Juristischen Fakultät Heidelberg neben Römischer und Deutscher Rechtsgeschichte. Denn die Rekonstruktion der ältesten Rechtsurkunde in alphabetischer Schrift, der mosaischen Gesetzestafeln, hat aus gutem Grund weder ein evangelischer, katholischer oder jüdischer Theologe, noch ein Sprachwissenschaftler geschafft, sondern ein Alumnus der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, Mitglied des Collegium Academicum der Universität in der Seminarstr. 2, dessen Erstimmatrikulation vor genau fünfzig Jahren im Mai 1957 erfolgte.

Ich würde mich freuen, Sie im kommenden Frühling oder Sommer einmal persönlich kennenzulernen und Ihnen einen Druck der Zehn Gebote, der Moziani Sephirot, von dem Künstler Yitzhak Greenfield aus Jerusalem überreichen zu dürfen.

Mit verbindlichen Empfehlungen,
Ihr sehr ergebener,

gez. Dr. Ewald Metzler.


P.S.: Einen Ausdruck obigen Schreibens mit meiner vollzogenen Unterschrift werde ich Ihnen in Kürze für Ihre Akten per Post übersenden.
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Ed Metzler -- Discovering the 3D Structure of the Ten Commandments
Early Legal History of Israel (1441--961 BCE) -- The Metzler Formula


Rektor Hommelhoff und Dr.
Metzler bei Ueberreichung eines Kunstdrucks seiner Rekonstruktion der Gesetzestafeln von
Moses.
Rektor Hommelhoff und Dr. Metzler bei Überreichung
der rekonstruierten Gesetzestafeln von Moses.
An der Wand, über den "Moziani Sephirot",
das oben erwähnte Kohleporträt von Leo Baeck.
Mit freundlicher Genehmigung des Pressesprechers der Universität Heidelberg.


DECALOGI  TABULARUM  RECONSTRUCTIO  MUCIANA
(Fecit Aelius Mucius Scaevola, alias Eliyahu Moziani sive Ewald Metzler)
Die Gesetzestafeln von Moses hatten 10 boustrophedon Zeilen zu je 32 Buchstaben.

 
 
The 10 Lines (Devarim)


10
Sephirot on Gate of New Jakobsplatz Synagogue, Munich
Gate of the New Jakobsplatz Synagogue [Ohel Ya`akov] in Munich.

Dedication of *Moziani Sephirot* print to the School for Jewish Studies in Heidelberg
Dedication of another print of the "Moziani Sephirot", presented to Dean Bodenheimer of the School for Jewish Studies at Heidelberg University.



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